Die Strom- und Gassteuer der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil kurz erklärt:

Entstehung und Grundlage

Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil hat am 5. April 2022 das neue "Reglement Energieförderprogramm" erlassen. Dieses "Reglement Energieförderprogramm" bildet die Grundlage für eine neue Strom- und Gassteuer in der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil. Bisher kannte die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil keine eigene Steuer auf Strom und Gas. Im "Reglement Energieförderprogramm" wird in Artikel 2 festgelegt, dass Private und Gewerbe auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom und Gas eine Abgabe von 0.3 Rp. zahlen müssen. Besteuert wird eigentlich die Verlegung von Leitungen und Kabeln in Gemeindestrassen. Der Gemeinderat erlaubt sich also - zusätzlich zur Strom- und Gassteuer - auch Gelder aus dem allgemeinen Gemeindehaushalt (Steuergelder) zu nehmen. Pro Haushalt und Jahr sind das Mehrkosten von 70 Franken.

Konkret stimmen Sie am 27. November 2022 über das neue "Reglement Energieförderprogramm" vom
5. April 2022 ab (Download nachstehend).
Konkret wird die neue Strom- und Gassteuer in Artikel 2 geregelt.


Berechnung und Bezahlung

Die Strom- und Gassteuer wird anhand des gesamten Stromverbrauchs berechnet. Dieser Betrag wird vom Strom- und Gasversorger (SAK AG, rwt Regionalwerk Toggenburg AG, Säntis Energie AG) auf Ihrer Strom- und Gasrechnung als neue, separate Kostenposition aufgeführt. Die Strom- und Gasversorger ziehen also die Strom- und Gassteuer für die Gemeinde ein und leiten das Geld anschliessend an die Gemeinde weiter.

Hinweis: Auch die Säntis Energie AG spricht sich gegen die Strom- und Gassteuern der Toggenburger Gemeinden aus (vgl. hier; Toggenburger Tagblatt vom 2. Juli 2022).


Referendum

Am 5. Mai 2022 wurde die neue Strom- und Gassteuer in kaum verständlicher Sprache im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil veröffentlicht. Die IG Neue Stromsteuer NEIN ergriff darauf hin das Referendum, indem sie 812 gültige Unterschriften sammelte. Somit kommt die neue Strom- und Gassteuer am 27. November 2022 vors Volk (Urnenabstimmung).

Ohne die IG Neue Stromsteuer NEIN wäre die neue Strom- und Gassteuer bereits in Kraft.